Die informierte Einwilligung, auf Englisch «informed consent», ist ein bekanntes medizinisches Prinzip: Vor einem Eingriff werden Sie über dessen Ziel, Risiken und Grenzen aufgeklärt. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie einwilligen. Diese Aufklärungspflicht gilt auch für die Kryonik, stellt Anbieter hier aber vor besondere Herausforderungen. Anders als bei einer Operation, deren Erfolgsaussichten bekannt sind, lässt sich hier nicht abschätzen, ob das Verfahren überhaupt zum gewünschten Ergebnis führen kann. Niemand kann Ihnen die Erfolgschancen nennen, denn ein Verfahren zur Wiederbelebung nach einer Kryokonservierung gibt es noch gar nicht. Was bedeutet unter diesen Umständen eine informierte Einwilligung in die Kryokonservierung?

a hand holding a pen signing a clear document with a checkmark and a pair of open eyes above it, suggesting agreement made with clear understanding
Informiert einzuwilligen bedeutet hier, sich bewusst für ein Verfahren zu entscheiden, dessen Erfolgsaussichten unbekannt sind.

Einwilligung ohne Erfolgsversprechen

Eine informierte Einwilligung setzt voraus, dass man versteht, worauf man sich einlässt. Sie bezahlen nicht für eine Wiederbelebung. Sie bezahlen für eine Kryokonservierung in der Hoffnung, dass die Medizin künftig eine Wiederbelebung ermöglichen könnte. Wie gross diese Chance ist, weiss niemand. Wenn ein Anbieter Sie etwas anderes glauben lässt, beruht Ihre Einwilligung auf einem falschen Verständnis des Angebots. Genau das versuchen wir zu vermeiden, deshalb sagen wir klar und schriftlich, dass eine Wiederbelebung derzeit nicht möglich ist und dass wir Ihnen keine Zahl für die Erfolgschancen nennen können.

Es mag fragwürdig erscheinen, unter solchen Bedingungen überhaupt einzuwilligen. Doch gerade deshalb ist eine offene Aufklärung entscheidend. Eine informierte Einwilligung setzt voraus, dass der Anbieter das Verfahren und seine Grenzen wahrheitsgemäss erklärt und auch den ungünstigsten Ausgang benennt. Selbst wenn die Konservierung gelingt, könnte eine Wiederbelebung für immer unmöglich bleiben. Dann bleibt der Tod endgültig. Wer diese Möglichkeit kennt und dennoch einwilligt, entscheidet auf einer besseren Informationsgrundlage als jemand, dem die Risiken verharmlost wurden.

Was Sie wirklich verstehen müssen

Wer informiert in eine Kryokonservierung einwilligen will, muss die folgenden Punkte verstehen. Anbieter müssen darüber offen aufklären:

  • Die Kryokonservierung bietet keine bekannte Erfolgsquote. Es ist möglich, dass sie niemals eine Wiederbelebung ermöglicht.
  • Die Qualität der Konservierung lässt sich nicht garantieren. Wie schnell der Zellabbau aufgehalten werden kann, hängt auch von den Umständen und dem Ort Ihres Todes ab, nicht nur von der Kompetenz des Anbieters.
  • Falls eine Wiederbelebung jemals möglich würde, würden Sie in einer Welt erwachen, die sich möglicherweise stark verändert hätte.
  • Die für Ihre Konservierung zuständige Organisation muss über sehr lange Zeit handlungsfähig und ausreichend finanziert bleiben. Dass dies nicht gelingt, ist ein wesentliches Risiko.

Wer diese Punkte verstanden hat und sich dennoch freiwillig für eine Kryokonservierung entscheidet, willigt informiert ein. Wenn ein Anbieter diese Punkte beschönigt, um Sie zur Unterschrift zu bewegen, fehlt Ihrer Einwilligung eine ausreichende Informationsgrundlage.

Einwilligung mit langfristigen Folgen

Ein weiterer Aspekt betrifft die lange Dauer der Kryokonservierung. Bei medizinischen Eingriffen bezieht sich die Einwilligung meist auf eine bevorstehende Behandlung. Die Einwilligung in eine Kryokonservierung betrifft dagegen einen Zeitraum von Jahrzehnten oder länger, in dem Sie Ihren Willen nicht mehr äussern können. Deshalb ist es wichtig, Ihren Willen klar zu dokumentieren, solange Sie selbst entscheiden können. So können sich auch diejenigen daran orientieren, die später verantwortlich sind. Die Einwilligung geht hier über die Unterzeichnung eines Formulars hinaus. Sie halten Ihren Willen langfristig fest und müssen darauf vertrauen, dass die künftig Verantwortlichen ihn respektieren.

Deshalb verstehen wir die Einwilligung als einen Prozess, in dem Sie Ihre Entscheidung überprüfen und ändern können. Sie können Ihre Meinung ändern, Ihre Vorsorge anpassen oder Ihre Einwilligung widerrufen. Entscheidend ist, dass Sie selbst bestimmen. Weder der Anbieter noch Ihre Familie darf Ihnen diese Entscheidung abnehmen.

Ein seriöser Kryonikanbieter klärt offen auf und respektiert Ihre Entscheidung. Seriös zu handeln bedeutet, die unbekannten Erfolgsaussichten offen anzusprechen, Risiken nicht zu beschönigen und Ihnen die Entscheidung zu überlassen. Diese Offenheit ist auch eine Voraussetzung dafür, dass sich das kommerzielle Angebot von Kryonik ethisch vertreten lässt. Darum geht es im Beitrag «Die Moral, Kryonik heute anzubieten».

Kurz gesagt: eine informierte Einwilligung setzt voraus, dass Sie verstehen, dass eine Kryokonservierung heute nicht rückgängig gemacht werden kann und möglicherweise niemals eine Wiederbelebung ermöglichen wird. Sie müssen die Kosten und Risiken kennen und sich angesichts der ungewissen Erfolgsaussichten freiwillig entscheiden.

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